Nein, ich werde an dieser Stelle sicher nicht behaupten, dass ich mir die entsprechenden MP3s aus dem Netz ziehe nachdem ich mir eine Vinyl-Platte gekauft habe. Denn das ist illegal. Wir erinnern uns an § 53 Abs. 1 UrhG, wo das Recht zur privaten Kopie als Schranke des Urheberrechts geregelt ist. Dort wurde im Zuge der letzten Urheberrechtsnovelle klar gestellt, dass Privatkopien “aus offensichtlich rechtswidrig” öffentlich gemachten Quellen verboten sind – auch und gerade auf Druck der Musikbranche. Ich finde dies durchaus begrüßenswert, da es meiner Meinung nach nicht angehen kann, dass sich Massen-Downloads aus dem Internet mit dem Recht auf private Kopien rechtfertigen lassen. Absurd. Allerdings finde ich es im Internet-Zeitalter merkwürdig, die Legalität von privaten Kopien an die physische Quelle zu koppeln, und nicht etwa an das erworbene Recht zum Abspielen. Tatsache ist doch: Egal in welcher Form ich Musik (respektive das Recht, diese in gewissen Grenzen abzuspielen) erworben habe, ich möchte sie über sämtliche Medien meiner Wahl hören können. Was mache ich im Falle einer kaputten Vinyl/CD? Verliere ich dadurch mein Recht, für welches ich bezahlt habe, diese Musik zu hören? Wohl kaum. Falls das hier ein Jurist lesen sollte, möge er/sie mich bitte erhellen!
Reality-Check
Nun, ich höre meine teuer erstandenen Vinyl-Platten halt auch gerne auf dem MP3-Player. Dazu muss ich sie (theoretisch…) erst einmal digitalisieren und in MP3s umwandeln, was natürlich nur in Echtzeit möglich und damit mit viel Aufwand verbunden ist. Leuten, die kein spezielles Studio-Equipment ihr eigen nennen, kann ich dies aber wirklich nur bedingt empfehlen: Wer Schallplatten einfach in den Laptop spielt, muss mit erheblichen Klangverlusten rechnen, da die eingebauten AD-Wandler oft von sehr geringer Qualität und eher fürs Skypen gedacht sind als zur Digitalisierung von Musik.
Ausweg
Es gibt momentan nur eine Lösung für dieses Problem: Die Label müssen als Service LP-Käufern online kostenlose Downloads zur Verfügung stellen, wie es beispielsweise das Frankfurter Label Hazelwood macht. Ich bin mir allerdings nicht sicher, wie dann die Abrechnung mit der wenig generösen GEMA funktioniert: Bei Pressung der Platte zahlt das Label ja bereits GEMA-Gebühren (die GEMA vertritt die Urheber und sorgt für deren Vergütung, die durch den Lizenzerwerb Dritter fällig wird, also auch durch das Label, das ja eine Lizenz zur Pressung benötigt), bei Downloads im Netz (egal, ob kostenlos oder kostenpflichtig) fallen aber auch GEMA-Gebühren an. Zahlt das Label in diesem Falle also doppelt? Wahrscheinlich.
Vielleicht wäre der umgekehrte Weg denkbar: Ich kaufe mir online ein Album als MP3, und auf Wunsch bekomme ich ich die LP zu einem stark reduzierten Preis dazu. Da wär ich dabei.